Leserbrief
zum Thema Verkehr in Eutingen
Erschienen in der Neckarchronik am 8. 3. 2021
Wir wollen das gleiche
In unserer gesamten Region hat der LKW-Verkehr stark zugenommen. Die Gründe sind vielfältig. Besonders betroffen sind die Ortschaften. Je länger die Ortsduchfahrt, umso spürbarer für die Menschen. Das trifft besonders zu für Eutingen, aber auch für Bildechingen. Beide Ortschaften bewältigen zur Zeit Mehrverkehr durch die Sperrung der B 32 bei Nordstetten. Autobahnverkehr verlagert sich auf die B 14.
In Eutingen wurde in letzter Zeit massive Kritik an der Verkehrspolitik des Landes geäußert durch den Bürgermeister und durch Gemeinderäte. Was lag für die Grünen näher, als darauf zu reagieren und ein Gespräch mit dem Ministerium zu suchen, um mehr Klarheit zu schaffen. In der Sache wollen wir ja alle das gleiche. Wir Grüne sehen uns sogar in einer besonderen Verantwortung, die Situation auf der B 14 erträglicher zu machen als sie derzeit ist. Wir fanden es gut und mutig vom Eutinger Gemeinderat, die Ortsdurchfahrt durchgehend auf Tempo 30 zu setzen. Wir möchten auch unterstützend wirken, dass Flüsterasphalt und Kanaldeckel angegangen werden. Vor allem setzen wir uns dafür ein, dass nach Fertigstellung der Brücke die Straße ab dem Postfrachtzentrum runtergestuft wird und für LKWs gesperrt wird. Wir halten das für realisierbar. Es wäre bei einer Autobahnsperrung trotzdem möglich, die Straße vorübergehend für alle Verkehre freizugeben.
Auch wenn es manchen Eutingern schwer fällt, gelingen werden gute Lösungen nur im Einvernehmen, nicht in Feindschaft. Sachlichkeit ist dabei eine Grundvoraussetzung. Auch der Verkehrsminister kann sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen.Wenn die Polizei und Verkehrsschau zur Zeit eine Gefährdungssituation in Eutingen verneint und deshalb eine Sperrung für LKW ungesetzlich wäre, dann kann sich keine Behörde, auch nicht das Verkehrsministerium, darüber hinwegsetzen. Die Entscheidung der Verkehrsschau muss also vom Tisch.
Eine neue Situation entsteht nach Inbetriebnahme der Brücke. Wir alle gemeinsam, der Bund, der letztendlich über Bundesstraßen entscheidet, das Land, die Kommunen sollten in gemeinsamem Vorgehen dafür sorgen, die Vorgaben zu ändern. Nutzen wir doch lieber die nächsten Jahre bis zur Fertigstellung der Brücke, um die bestmöglichen Verkehrsregelungen für die Ortschaften Eutingen und Bildechingen zu finden
Kristina Sauter
Stadträtin Offene Grüne Liste Horb
Wolf Hoffmann
Stadtrat Offene Grüne Liste Horb und Kreisrat Grüne
Leserbrief zum Zeitungsbericht
„Verstopft Hermann den Hohenberg?“ am 9. Juli 2020
Da der Bericht mehrere Falschmeldungen enthält, müssen wir als Grüne und OGL-Gemeinderäte unbedingt reagieren.
Da niemand von unserer Seite bei dem Pressetermin zwischen OB Rosenberger und den Freie-Wähler-Verbandsmitgliedern dabei sein sollte, wissen wir nicht, wer welche Falschaussagen gemacht hat. Wir können uns eigentlich nicht vorstellen, dass Bürgermeister nicht unterscheiden können, welche Aufgaben das Land und welche der Bund bei Bundesstraßenplanungen hat. Wir müssen das systematische Bashing gegen das Stuttgarter Verkehrsministerium, wie es vonseiten der FDP und FDP-naher Kreise geübt wird als bewusste Bösartigkeit verstehen und widerlegen.
Was wir auch deutlich aussprechen müssen: Solche in diesem Bericht geübten Äußerungen gegen den Verkehrsminister Winfried Hermann tragen nicht dazu bei, schnelle und gute Lösungen zu finden.
Richtig gestellt werden muss:
Nicht das Land, sondern der Bund ist für den Bundesverkehrswegeplan zuständig. Der Bund hat den „Hohenberg-Abschnitt“ aus dem vordringlichen Bedarf rausgeschmissen. Der Bund ist derjenige, der mauert und die Verkehrsentwicklung im Zuge der Hochbrücke auf dem Hohenberg „verstopft“.
Im Wissen um diese Situation, hat das Land ein Planungsrecht für diesen Abschnitt erwirkt. Es hätte das nicht müssen. Nur dadurch darf das Regierungspräsidium diesen Abschnitt mit seinen drei Varianten untersuchen. Im Herbst letzten Jahres war die OGL bei den Straßenplanern in Karlsruhe. Die dort gemachten Aussagen gelten noch immer:
- Das Regierungspräsidium plant alle drei Varianten, Mitbenutzung, enge Umfahrung, weite Umfahrung in gleicher Tiefe.
- Die Mitbenutzung der Querspange in Form einer Tieferlegung wird vom Reg.Präsidium als gangbare Lösung verfolgt.
- Die Ergebnisse der UVS (Umweltvertäglichkeitsstudie) werden noch erwartet. Der Flächenverbrauch ist bei der Mitbenutzung minimal. Deshalb ist diese Variante für das Reg.Präsidium von Bedeutung. Die Kosten sind allerdings bei dieser Variante am höchsten.
Für uns ist nach einem fast lebenslangen Einsatz für die Hochbrücke nun auch eine optimale Anbindung und Weiterführung nach Westen elementar wichtig. Wir halten die Mitbenutzungsvariante aus mehreren Gründen für die beste:
- Sie verbaut keine landwirtschaftlichen Flächen.
- Sie bringt Lärmschutz für den Hohenberg, da bei einer Bundesstraßenneubaumaßnahme der geltende Lärmschutz eingehalten werden muss. Bei einer Umfahrungsvariante würde die Querspange ja weiterhin benutzt werden aber keinerlei Lärmschutz erhalten.
- Die Mitbenutzung führt auf dem direktesten Weg ohne eine umwegige Schleife zur Neckartalbrücke und zur Autobahn. Dadurch wird mehr Verkehr aus der B 14 geholt, als bei jeder Umfahrung.
Diese plausiblen Gründe haben auch dazu geführt, dass bei der Bürgerbeteiligung im Jahr 2009 sich eine Mehrheit für die Mitbenutzung ausgesprochen hat. Der Gemeinderat hat damals diesen Mehrheitsbeschluss der Bürger verworfen und für eine enge Umfahrungsvariante gestimmt. Wir haben diese Missachtung des Bürgerwillens mehrfach beklagt. Trotzdem transportiert OB Rosenberger und auch die Presse permanent, sie würden im Sinne der Bürgerbeteiligung handeln. Sie tun es nicht und glauben an eine zurechtgelegte Lüge.
In dieser so wichtigen Sache muss mit zurechtgelegten Lügen aufgeräumt werden. Auch im Hinblick auf den Planungsablauf.
Der Bund muss die Finanzierung sicher stellen, dann kann das Land weiter planen. Vorher darf das Land keine Ausführungsplanungen machen. Das müsste der frühere Chef des Horber Bauamts Wolfgang Kronenbitter am besten wissen.
Unser Appell: Wollen wir in Horb in Verkehrsfragen zum Ziel kommen, müssen alle Kräfte vereint auftreten. Politische Rangeleien haben hier nichts zu suchen. Das haben die jahrelangen Verzögerungen bei der Brückenplanung uns doch allen gezeigt.
Sobald die Ergebnisse der UVS auf dem Tisch liegen, sollte der Horber Gemeinderat darüber beraten und seine Lösung entwickeln. Das wäre der richtige Ort und das richtige Vorgehen.
Für die Grünen Kreis Freudenstadt und die OGL Horb
Kristina Sauter
Wolf Hoffmann
Horb, 30.4.2020
BIM (Bürger Im Mittelpunkt) und OGL (Offene Grüne Liste Horb)
Gemeinsamer Antrag der Gruppierungen im Stadtrat der Stadt Horb
Antrag im Gemeinderat
1.
Die Coronakrise macht deutlich, dass wir so weit möglich internationale Lieferketten überdenken müssen und uns insbesondere in Energiefragen klimaneutral und eigenständig positionieren müssen.
In die P3 Logistikhalle im Industriegebiet Logistikzentrum ist laut Presseberichten inzwischen die Daimler Benz AG als Mieter eingezogen.
Wir beantragen aus diesem Anlass, dass die Stadtwerke Horb mit dem Eigentümer und Mieter der Halle Kontakt aufnimmt, mit dem Ziel, auf dem Dach eine PV Anlage zu erstellen. Insbesondere sollte geklärt werden, inwieweit durch Beteiligung der Stadtwerke und eventuelle Förderungsmittel oder auch die Beteiligung Dritter die Maßnahme zum Erfolg gebracht werden kann.
Immer wieder sprechen uns Bürger der Stadt Horb darauf an, warum auf diesem großen Dach keine PV-Anlage installiert wurde. Wenn Flächen für Industrieansiedlungen zur „Mangelware“ werden, stößt die Nicht-Nutzung einer so großen Dachfläche beim Bürger und Stadtpolitikern auf Unverständnis. Wir bedauern sehr, dass durch die Novellierung des EEG Gesetzes im Bund (Erneuerbare Energie Gesetz) das Interesse von Bauherren, PV Anlagen zu installieren, nahezu zum Stillstand gekommen ist.
Wir weisen darauf hin, dass wenige hundert Meter entfernt im Industriegebiet bereits eine PV-Anlage auf einer Wiese installiert ist und daher vermutlich für den Anschluss ans Netz gute Bedingungen vorliegen.
Sollte aus Gründen der Statik eine Nachrüstung problematisch erscheinen, bitten wir, dies genau zu prüfen. Flachdächer unterliegen sicher hohen Tragfähigkeitsreserven für extreme Nassschneeereignisse. Da inzwischen die Traggestelle für PV-Anlagen deutlich leichter geworden sind, sollte die Belastung nur einen geringen Teil der Tragfähigkeitsreserven des Daches ausmachen. Es könnte -falls notwendig – auch, zusammen mit der Stadt Horb und der Feuerwehr Horb, über ein Schneeräumungsangebot bei Nassschnee-Extremereignissen nachgedacht werden.
2.
Wir beantragen den Stadtrat zeitnah darüber zu informieren, wie das Baurecht der Stadt Horb so verändert werden kann, dass PV Anlagen in Industriegebieten vorgeschrieben werden können und bitten um Information über die Regelungen anderer Städte, insbesondere der Stadt Tübingen, mit der wir ja über die Stadtwerke verbunden sind.
Gez. Wolf Hoffmann, Christina Nuß
Antrag an die Stadtverwaltung
Horb 24.9.2019
Fraktion OGL
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
die Fraktion der OGL stellt für eine der folgenden Sitzungen folgende Anträge:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, Konzepte für einen Bezirksbeirat für die Kernstadt vorzulegen.
(Als „Kernstadt“ ist die Talstadt, der Hohenberg und das Heiligenfeld definiert)
Der Gemeinderat möge danach über die Einrichtung eines solchen Beziksbeirats beschließen.
- Für die Zeit bis zur Wahl des Bezirksbeirats wird ein Ombudsmann/frau (oder ähnlich) für die Belange der Kernstadt als Ansprechpartner benannt.
Zur Begründung:
Mit dem Beschluss über die Einsetzung eines Gestaltungsbeirats und der Abschaffung des Städtebau- und Sanierungsausschusses wird auch der letzte Rest einer Beteiligung von Bürgern der Kernstadt aufgegeben. Diese Beteiligung war zwar immer inoffiziell und hat auch nie wirklich funktioniert. Trotzdem hat die frühere (nicht jetzige) Verwaltung bei Forderungen beispielsweise der ehemaligen Bürgerinitiative Hohenberg (BIH) immer darauf verwiesen, dass dieses Gremium eine Art inoffizielle Interessenvertretung sei.
Die OGL begrüßt ausdrücklich die Einrichtung des Gestaltungsbeirats. Sie ist aber auch der Meinung, dass es gerade jetzt an der Zeit ist, das Thema der Vertretung der Bürger der Kernstadt zu thematisieren, die ja bisher keine eigene Intersssenvertretung wie die Ortsteile hatte.
Die OGL verweist zudem auf Städte und Gemeinden, die eine solche Interessenvertretung für „den Kern“ installiert haben.
Für die Fraktion
Wolf Hoffmann
(P.S.: sollten Sie zu dem Antrag Unterschriften benötigen, werden diese heut Nachmittag nachgereicht)
Wie human ist Horb?
Diese Frage ist nach der mehr oder weniger einvernehmlichen Haushaltsdebatte übrig geblieben. (Das heißt, ) Man könnte den Eindruck gewinnen, über Geld zu streiten lohnt sich in einem Städtchen nicht, in dem es keine Überflüsse gibt, aber auch keine akuten Notlagen.
Wenn in Horb gestritten wird, dann sind es Umweltfragen und noch viel mehr, soziale und ethische Fragen.
Wir müssen es wahrnehmen und auch deutlich darauf antworten, dass der noch nicht behandelte Antrag auf eine Beteiligung an der Aktion „Sichere Häfen“, gemeinsam gestellt von SPD, BiM und OGL, bei den Vertretern der UHL ausländerfreindliche und rassistische Empörung hervorgerufen hat. So erweist sich diese Gruppierung mehr und mehr als verlängerter Arm der AfD.
Ich möchte nicht wiederholen, mit welchen Vergleichen die ULH Flüchtlinge als solche diskriminiert und generell als Kriminelle erklärt hat. Vielmehr möchte ich Stellung nehmen, weshalb der Antrag „Sichere Häfen“ für mich ein wichtiges Signal ist gegen die verfahrene und unfähige Asylpolitik auf EU- und Bundesebene.
Die Zustände in den völlig überfüllten Flüchtlingslagern auf einigen griechischen Inseln sind eine humanitäre Katastrophe mit schwerwiegenden Folgen vor allem für unbegleitete Minderjährige.. Auf Lesbos mit 85.000 Einwohnern leben 22.000 Flüchtlinge. Die griechische Bevölkerung hat jahrelang den Zustand geduldet, wahrscheinlich aufgrund einer tiefsitzenden Gastfreundschaft. Man stelle sich eine solche Situation in Horb vor.
Ein noch dramatischerer Fluchtweg ist der aus Afrika über das Mittelmeer. Ein Bootsflüchtling riskiert wissentlich sein Leben und tut es doch. Nur ein Teil überlebt die Überfahrt. Von den Ertrunkenen erfahren wir wenig. Ganz gleich, wo die Menschen herkommen und was sie hinter sich haben, sie haben ein Recht auf Hilfe und auf Prüfung ihrer Asylanträge.
Wollen wir eine menschenwürdige Gesellschaft bleiben und wollen wir uns weiterhin ein christliches Abendland nennen, dann können wir nicht die Augen verschließen vor der Not fliehender Menschen und die Außengrenzen Europas einfach abschotten. Es sind Kriege, Verfolgung und Armut, zunehmend durch klimatische Katastrophen verursacht, die die Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen.
Wir in Horb könnten, global gesehen, einen winzigen Beitrag leisten, indem wir ein paar Menschen aufnehmen und ihnen eine Perspektive für ein würdiges Leben bieten.
Je mehr Städte – bisher sind es über 150 – sich an der Aktion beteiligen, umso höher wird der Druck auf die Bundesregierung, insbesondere auf Innenminister Seehofer.
Es kann doch nicht sein, dass engagierten Städten und Kirchen Barrieren in den Weg gestellt werden, wenn sie angesichts unserer eigenen schrecklichen Vergangenheit freiwillige humanitäre Hilfe leisten wollen, bloß weil die Dinge in der EU nicht geregelt sind.
Nicht nur beim Klima, auch hier geht es um eine Menschheitsfrage.
Kristina Sauter
Mitglied der OGL-Fraktion
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Ortsvorsteher und anwesende Bürger,
sehr geehrter Herr Bürgermeister
Liebe Ortsvorsteher, sie wollen Wohnraum für Familien? Wir auch. Sie wollen Bauplätze für generationengerechtes Wohnen? Wir auch. Sie wollen Platz für Kinder, damit ihr Ort eine Zukunft hat? Wir auch.
Lassen sie uns aber kurz innehalten und nachdenken, wie es eine Volksinitiative in Bayern zu ihrem Wahlspruch gemacht hat: „Erst denken, bevor die Bagger kommen“.
Mit der Einführung des bei diesen Entscheidungen zugrunde liegenden § 13b BauGB durch Bundestag und Bundesregierung entfiel für „kleine“ Bebauungspläne zur Wohnbebauung – die aber im Einzelfall bis 4 ha groß sein können – die Pflicht zur Umweltprüfung und zum Eingriffsausgleich.
Dies geschah Gegen das Votum des Bundesrates und den Rat vieler Fachleute. Geschaffen zum beschleunigten Abbau der Wohnungsnot angesichts der Flüchtlingsproblematik, wird § 13b inzwischen überwiegend dort angewandt, wo es gar keine Wohnungsnot gibt.
Dies hat zu einem maßlosen Flächenverbrauch geführt, der mit der eigentlichen Intention der Regelung, bezahlbare Wohnungen in Verdichtungsräumen beschleunigt bauen zu können, nichts zu tun hat. Der tägliche Flächenverbrauch in Deutschland, der laut von der Regierung beschlossener Nachhaltigkeitsstrategie bei maximal 30 ha/Tag liegen soll, beträgt heute mehr als das Doppelte.
Die Bauanträge nach § 13b Baugesetzbuch für die heutige Sitzung sind nichts weiter als ein Schlussverkaufsrennen der Stadt, um vor dem zum 31.12. drohenden Auslaufen des Gesetzes Fakten zu schaffen.
Selbstverständlich brauchen wir Wohnraum für junge Familien, das rechtfertigt aber nicht die Aufgabe nachhaltiger Raumentwicklung. Die städtebauliche Hierarchie geht sonst verloren, nach der langfristig und nach raumordnerischen Grundsätzen bei der Flächennutzungsplanung geplant wird, wo gebaut werden soll, und erst danach konkrete Bebauungspläne aufgestellt werden.
Zudem sinkt der Druck zur Innenentwicklung. Eigentlich müsste die Schließung von Baulücken und die Nutzung leerstehender Gebäude Vorrang haben. Dies bedeutet jedoch mühsame Verhandlungen mit Eigentümern. 13b ist deshalb nur ein bequemer Ausweg, aber nicht der richtige Weg. Wir brauchen eine konsequente Innenentwicklung. Leerstände und Baulücken gibt es durchaus. Die Mobilisierung dieser Potentiale verlangt Engagement und intelligente Konzepte und ist mit mehr Einsatz verbunden. Auch unser selbstgestecktes Ziel, klimaneutrale Kommune zu werden, läuft dieser Antrag zuwider und Neiddiskussionen mit Besitzern bestehender Einfamilienhäuser werden unseren Zukunftsaufgaben nicht gerecht.
Ungesteuertes Wachstum des ländlichen Raumes führt zu gravierenden und irreversiblen Auswirkungen, die vor allem die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt beeinträchtigen werden und deshalb gerade nicht im Interesse unserer Kinder und Enkel sein können.
Die Kommission Nachhaltiges Bauen und die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt vertritt die Auffassung:
- die Nachteile des §13b sind in vieler Hinsicht gravierend und irreversibel.
- die von der Politik gewünschten Vorteile rechtfertigten diese Nachteile nicht, da verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, entfallen.
- §13 b steht im Widerspruch zum europäischen Recht über die Umweltprüfung bestimmter Pläne und zu den Grundsätzen des deutschen Städtebaurechts.
- § 13 b konterkariert das 30 ha-Ziel der Bundesregierung sowie die Bodenschutzklausel, den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, das Prinzip der Stadt der kurzen Wege sowie die selbstgesetzten Klimaschutz- und -anpassungsziele.
- Im Ergebnis bewirkt § 13 b BauGB ein ungesteuertes Wachstum der Ortsränder – auch auf ökologisch sensiblen Standorten. Der Bedarf für § 13b BauGB wird von den Kommissionen des Umweltbundesamtes nicht gesehen. Sie kommen zu dem Ergebnis:
- §13b ist für die nachhaltige Raumentwicklung insbesondere ländlicher Räume kontraproduktiv.
Wir lehnen die vorliegenden Anträge nach 13b BauGB deshalb ab – verweisen auf den Antrag der OGL, zumindest eine Selbstverpflichtung zum Umweltausgleich zu beschließen, der im VTA mehrheitlich abgelehnt wurde, und fordern die Verwaltung auf, neue Vorschläge für generationenübergreifendes Bauen, alternative Bebauungsformen sowie die Veräußerung von Grundstücken in Erbpacht – auch in den Teilorten – vorzulegen.
An die Redaktion Südwest Presse mit der Bitte um Veröffentlichung des folgenden Leserbriefs zum Außerdem vom 14. Nov.
„Die Zukunft des Wohnens sieht anders aus. Doch wie?“
Sehr geehrte Frau Stepper,
zugegeben, es war eine lange Debatte mit vielen Beiträgen am letzten Dienstag. Trotzdem erhebe ich den Anspruch, richtig zitiert zu werden. Ich habe nie gesagt, dass ich Einfamilienhäuser künftig verbieten wolle. Vielmehr habe ich empfohlen, die Bauentwicklung auf die Kernstadt zu konzentrieren, weg von neuen Siedlungsflächen in den Dörfern. Und das hat gute Gründe, die ich nicht wiederholen muss.
Wer trotzdem in seinem Teilort wohnen möchte, findet dort Baulücken und ungenutzte Immobilien, wenn alle Beteiligten sich darum bemühen. Auch im Kasernenareal auf dem Hohenberg sind Einfamilienhäuser bisher nicht ausgeschlossen. Und überall ist ein verdichtetes Bauen möglich. Das müssen keine Wohnblocks sein. Das können Doppelhäuser oder Reihenhäuser sein, die auch schon den Flächenbedarf erheblich vermindern. In einer kleinen Wohnung muss niemand „hausen“, der sich mehr leisten kann und mehr leisten will.
Als wir 1973 unser Haus in Bildechingen gekauft haben, das dort schon über zehn Jahre stand – nicht in der Siedlung, sondern am alten Ortsrand – gab es das Thema Flächenversieglung noch nicht. Etwas mehr Differenzierung wäre besser gewesen als persönliches Anprangern.
Kristina Sauter
Bildechingen