Horb, 11.7.2023
Antrag der OGL
auf einen Klimafonds
Die Stadt muss schnellstmöglich einen verlässlichen Wärmeplan haben mit einheitlichen Anschlussgebühren für seine Fernwärmenetze. Diese dürfen nicht wesentlich höher liegen als in anderen Städten und Gemeinden.
Hierfür soll ein Klimafonds gegründet werden, aus dem die Nahwärmeanschlüsse subventioniert werden.
Die Stadtverwaltung möge ermitteln:
welche Kosten entstünden, wenn Horb analog zu Tübingen jeden neuen Hausanschluss einmalig mit 4000 Euro subventioniert?
Mit welchen Einnahmen wäre beispielsweise zu rechnen, wenn die in Horb sehr niedrigen Gebühren für Anwohnerparkausweise angehoben werden?
Welche anderen Möglichkeiten sieht die Stadt, Einnahmen für den Klimafonds zu generieren?
Welche soziale Staffelung der Anschlussgebühren wäre möglich? (Beispielsweise ein Verdoppelung des einmaligen Zuschusses für Bürgergeldempfänger)?
Welche geschätzten Kosten würden entstehen, wenn man neuen Anschlussnehmern zinsverbilligte Kredite anbieten würde?
Begründung:
Nachdem die Nahwärmeplanung der Stadtwerke für mehrere Teilorte in weite Ferne gerückt ist, für viele Bürger aber der Wunsch oder die Notwendigkeit besteht, ein neues Heizkonzept zu planen, muss die Stadt schnell handeln. Sonst verliert sie einen Großteil der Anschlusswilligen, da diese in der Zwischenzeit andere Lösungen suchen. Je weniger sich am Nahwärmenetz beteiligen, umso teurer wird es für den einzelnen. Ein günstiges Anschlussangebot ist deshalb auch kaufmännisch sinnvoll.
Ein Anschlusspreis der die vollen Baukosten der Stadt abdeckt, zwischen 27.000 und mehr als 30.000 Euro, ist für viele Familien nicht bezahlbar. Die Nahwärme verliert dadurch an Attraktivität. Das sollte vermieden werden. Durch die Subventionierung aus dem Klimafonds könnte und sollte der Anschluss nicht mehr als 15.000 Euro kosten.
Garagen werden oft gesetzeswidrig als Abstellraum genutzt. Monatlich werden für Garagen um die 50Euro gezahlt. Der PKW wird stattdessen oft an der Straße geparkt. Dies steht in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Anwohnerparkausweises von 30 Euro im Jahr.
P.S.:
Entsprechend der Gemeindeordnung erbitten wir eine Bearbeitung des Antrags spätestens zur übernächsten Gemeinderatssitzung.
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