Horb, den 15.01.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmermann,
Jahreswechsel bedeutet, dass wir ein Jahr näher an unsere Ziele, der klimaneutralen Kommune 2050 sowie die Umsetzung des Masterplans, rücken. Dies müssen wir uns immer wieder in Erinnerung rufen und bei zukünftigen Entscheidungen stets berücksichtigen! Deshalb stellen wir folgenden Antrag:
- In allen Beschlussvorlagen des Gemeinderats soll ein neuer Abschnitt „Klimaauswirkungen“ bzw. „CO2-Ausstoß“ eingefügt werden. Dort soll ausgeführt werden, welche CO2-Emmissionen mit einem Vorhaben entstehen.
- (Ergänzend zur bereits mündlich erfolgten Anfrage: ) Vorhaben und Beschlüsse, die direkt aus dem Masterplan und Leitbild klimaneutrale Kommune erfolgen, sollen extra gekennzeichnet werden. Dies soll auch für zukünftige Haushaltspläne gelten.
- Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzbarkeit einer Quote für klimaneutrale Baustoffe bei allen städtischen Bauvorhaben und in Bebauungsplänen als Vorgabe für alle Neubauten.
Begründung:
Entscheidungen sollten immer mit und nicht gegen die Umwelt gefällt werden. Darum plädiert die OGL für die Kennzeichnung von klimaschädlichen bzw. klimafreundlichen Vorhaben, um eine Abwägung gegen die Umwelt möglichst zu verhindern und sie allgegenwärtig in unseren Köpfen zu verankern. Es ist ebenfalls wünschenswert, aus dem Masterplan erfolgende Maßnahmen gesondert zu erkennen, um einen besseren Überblick über das wichtige Bürgerbeteiligungsverfahren zu behalten. Klimaschutz bei Bauvorhaben ist nur eine von vielen Möglichkeiten weiterhin Klimaschutz zu betrieben und somit unsere Lebensgrundlagen zu erhalten.
Für die OGL Horb,
Luis Schneiderhan, Kristina Sauter, Wolf Hoffmann
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